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Tourist-Information
Weil am Rhein
Hauptstraße 290/1
 

   

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
der Weil am Rhein Wirtschaft & Tourismus GmbH

Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle von der Weil am Rhein Wirtschaft & Tourismus GmbH - nachstehend WWT - angebotenen Pauschalreisen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Buchungen, die ausschließlich die Anmietung einer Ferienwohnung/ Hotelunterkunft zum Gegenstand haben, die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter/Hotelier unmittelbar entstehen. Die WWT tritt insoweit nur als Vermittler auf und haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung. Bitte beachten Sie, dass sich die WWT bei Umbuchungen und Stornierungen bzw. Nichtanreise im Rahmen der Zimmervermittlung
die Erhebung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Höhe von  EUR 25,- vorbehält.
Soweit Sie bei der WWT die von dieser zusammengestellten und angebotenen Pauschal-Arrangements oder von der WWT sonst angebotene zusammengesetzte Reiseleistungen
buchen, gelten die nachstehenden Bestimmungen als vereinbart: 
 
1. Zustandekommen des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Anmelder, für die Vertrags-
pflichten aller in der Anmeldung aufgeführten Personen wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch gesonderte, hierauf gerichtete Erklärung übernommen hat. 

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch WWT zustande, wobei diese bei schriftlichen Anmeldungen innerhalb 10 Tagen erfolgen muss.

1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss händigt WWT dem Anmelder eine schriftliche Reisebestätigung aus. Weicht deren Inhalt vom Inhalt der Anmeldung ab, gilt die Bestätigung als neues Angebot der WWT, an das sich diese für 10 Tage gebunden hält. 

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder Katalog der WWT oder sonstigen schriftlichen Angeboten sowie der hierauf bezug nehmenden Reisebestätigung.
Diese Beschreibungen sind für WWT bindend. Es bleibt WWT aber ausdrücklich vorbehalten, vor Vertragsschluss aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.

3. Zahlungsweise

Bei Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer, ohne Übernachtung und einem Reisepreis von weniger als EUR 75,- wird der Reisepreis mit Zugang der Bestätigung fällig.
Im übrigen wird mit Reisebestätigung eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises ( mind. EUR 25.-), höchstens aber  EUR 250,- fällig. Der Restbetrag ist einen Monat vor Reisebeginn gegen vorherige Übersendung eines Sicherungsscheines fällig. Der Sicherungsschein kann mit der Buchungsbestätigung versandt werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Nach Vertragsschluss sind notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen nur zulässig, wenn sie von WWT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht verändert wird. WWT ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich von derartigen Änderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln der geänderten Leistung bleiben unberührt.

4.2. WWT behält sich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Falle der Erhöhung
von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder im Fall einer Änderung der für die Reise maßgeblichen Wechselkurse
in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. 

4.3. Liegen zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn weniger als vier Monate, ist eine Erhöhung nach 3.2.1 ausgeschlossen, ebenso, wenn dem Kunden das Erhöhungsverlangen später als am 21. Tag vor vertraglichem Reisebeginn zugeht.

4.4. Im Falle einer Erhöhung von mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, kann der Kunde gebührenfrei vom Reisevertrag zurücktreten.
Soweit WWT gleichwertige Reisen anbietet, kann der Kunde auch die Teilnahme an einer derartigen Reise verlangen, soweit kein Mehrpreis für den Kunden entsteht.

4.5. Der Kunde hat die Rechte nach 4.4. unverzüglich nach der Erklärung der WWT über das Preiserhöhungs- oder Änderungsverlangen dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt des Kunden, Ersetzung, Umbuchung

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor vertraglichem Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei WWT. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann WWT wahlweise Ersatz ihrer getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen unter Abzug der ersparten Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung der Reiseleistung oder pauschalierten Schadenersatz nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vertraglichen Reisebeginn gemäß nachstehender Staffelung in Prozent des Reisepreises verlangen:

bis 30. Tag vor Reisebeginn 

15 %, mind. EUR 20,-

bis 20. Tag vor Reisebeginn

20 %

bis 10. Tag vor Reisebeginn

50 %

bis 1 Tag vor Reisebeginn

80 %

bei Nichtantritt 

100 % 

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens freigestellt.

5.2. Bis zum vertraglichen Reisebeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrage eintritt, wobei der Dritte den besonderen Reiseansprüchen genügen muss und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen dürfen. 
Mit Eintritt in den Vertrag haftet der Dritte neben dem Anmelder der WWT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

5.3. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Reisevertrages Änderungen bezüglich Unterbringung oder sonstiger Reiseleistungen oder bezüglich des Reisetermins (Umbuchungen), erhebt WWT, sofern die Umbuchung überhaupt möglich ist, bis zum 30.Tag vor Reisebeginn eine Umbuchungspauschale von EUR 25,-. Danach werden Anträge des Kunden auf Änderungen von Reiseleistungen nicht mehr angenommen, es sei denn, dass hierdurch nur geringe Kosten verursacht werden. Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden. Im übrigen werden Umbuchungswünsche ab dem 29. Tag vor Reisebeginn als Rücktritt des Kunden vom alten Vertrag unter gleichzeitigem Abschluss eines neuen Vertrages behandelt.

6. Rücktritt/ Kündigung durch WWT

WWT kann in nachstehenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:

- Fristlos: 
wenn der Kunde die Durchführung der Reise nachhaltig stört und dieses Verhalten trotz einer Abmahnung der WWT oder deren Erfüllungsgehilfen fortsetzt oder sich sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Reisevertrages rechtfertigt. In diesem Fall behält WWT den Anspruch auf den Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen sowie evtl. Vorteile aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung

.- bis 2 Wochen vor Reisebeginn 
bei Nichterreichen einer in der betreffenden Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl. WWT ist verpflichtet, den Kunden in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung in Kenntnis zu setzen und den Rücktritt zu erklären. Dies gilt auch, wenn bereits früher ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall sind dem Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zu erstatten.

7. Kündigung wegen höherer Gewalt

Beide Parteien sind berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. WWT kann in diesem Falle Ersatz ihrer bereits erbrachten oder bis zur Beendigung noch zu erbringenden Leistungen verlangen. Im übrigen ist WWT verpflichtet, alle notwenigen Maßnahmen zu treffen und insbesondere den Rücktransport des Kunden zu organisieren. Die Mehrkosten des Rücktransporten tragen die Parteien je zur Hälfte. 

8. Haftung

8.1. WWT haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Prospektbeschreibungen und Reiseausschreibungen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen.

8.2. WWT haftet insoweit auch für Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen.

8.3. Soweit im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderungsleistung im Linienverkehr erbracht wird und dem Kunden hierüber ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wird, so handelt es sich hierbei um Fremdleistungen, sofern in der  Reisebeschreibung und Buchungsbestätigung darauf hingewiesen wird. In diesem Fall haftet WWT nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Vielmehr regelt sich die Haftung hierfür nach den Beförderungsbestimmungen des die Leistung erbringenden Unternehmens, die dem Kunden auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

9. Haftungsbeschränkungen

9.1. Für alle Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, wird die vertragliche Haftung der WWT auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit WWT allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers für den Schaden verantwortlich ist. 

9.2. Bei Ersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung haftet WWT bei Personenschäden bis 76.694,- EURO, bei Sachschäden mit dem dreifachen des Reisepreises, mindestens jedoch bis  4.091,- EURO.

9.3. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen entfallen, wenn WWT den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

9.4. Darüber hinaus wird die Haftung insoweit begrenzt, als aufgrund internationaler Vereinbarungen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Dies gilt ins-
besondere in Fällen, in denen WWT die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt.

10. Leistungsstörungen/ Mängelanzeige

10.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der
§§ 651 c - 651 g BGB. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass WWT im Rahmen von Abhilfeverlangen Abhilfe durch gleichwertige Ersatzleistung schaffen kann. Sofern die Abhilfe unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, kann WWT diese verweigern.

10.2. Will der Kunde Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen oder will er wegen eines erheblichen Mangels den Reisevertrag kündigen, muss er den Mangel unverzüglich der WWT anzeigen und angemessene Frist zur Abhilfe setzen, es sei denn, Abhilfe ist nicht möglich oder wird von WWT verweigert oder die Kündigung ist durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt.

11. Geltendmachung / Verjährung

11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Reisevertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende bei WWT geltend zu machen. Danach ist
er mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, dass er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

11.2. Die vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab vertraglichem Reiseende. Dieser Frist wird die Zeit zwischen der Geltendmachung des Anspruches durch den Kunden und dessen schriftlicher Zurückweisung durch die WWT hinzugerechnet (Hemmung).

11.3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.