Reisebedingungen
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
der Weil am Rhein Wirtschaft & Tourismus GmbH
Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle von der
Weil am Rhein Wirtschaft & Tourismus GmbH - nachstehend WWT
- angebotenen Pauschalreisen. Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass für alle Buchungen, die ausschließlich die
Anmietung einer Ferienwohnung/ Hotelunterkunft zum
Gegenstand haben, die vertraglichen Beziehungen zwischen
Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter/Hotelier unmittelbar
entstehen. Die WWT tritt insoweit nur als Vermittler auf und
haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung. Bitte
beachten Sie, dass sich die WWT bei Umbuchungen und
Stornierungen bzw. Nichtanreise im Rahmen der
Zimmervermittlung die Erhebung einer pauschalen
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,- vorbehält.
Soweit Sie bei der WWT die von dieser zusammengestellten und
angebotenen Pauschal-Arrangements oder von der WWT sonst
angebotene zusammengesetzte Reiseleistungen buchen, gelten
die nachstehenden Bestimmungen als vereinbart:
1. Zustandekommen des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bieten
Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Anmelder, für die
Vertrags-
pflichten aller in der Anmeldung aufgeführten Personen wie
für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung
durch gesonderte, hierauf gerichtete Erklärung übernommen
hat.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch WWT zustande,
wobei diese bei schriftlichen Anmeldungen innerhalb 10 Tagen
erfolgen muss.
1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss händigt WWT
dem Anmelder eine schriftliche Reisebestätigung aus. Weicht
deren Inhalt vom Inhalt der Anmeldung ab, gilt die
Bestätigung als neues Angebot der WWT, an das sich diese für
10 Tage gebunden hält.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung im Prospekt oder Katalog der WWT oder
sonstigen schriftlichen Angeboten sowie der hierauf bezug
nehmenden Reisebestätigung.
Diese Beschreibungen sind für WWT bindend. Es bleibt WWT
aber ausdrücklich vorbehalten, vor Vertragsschluss aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.
3. Zahlungsweise
Bei Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer, ohne
Übernachtung und einem Reisepreis von weniger als EUR 75,-
wird der Reisepreis mit Zugang der Bestätigung fällig.
Im übrigen wird mit Reisebestätigung eine Anzahlung von 10 %
des Reisepreises ( mind. EUR 25.-), höchstens aber EUR
250,- fällig. Der Restbetrag ist einen Monat vor Reisebeginn
gegen vorherige Übersendung eines Sicherungsscheines fällig.
Der Sicherungsschein kann mit der Buchungsbestätigung
versandt werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Nach Vertragsschluss sind notwendig werdende Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen nur zulässig,
wenn sie von WWT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden und soweit die Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind und der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht verändert wird. WWT ist verpflichtet, den Kunden
unverzüglich von derartigen Änderungen oder Abweichungen in
Kenntnis zu setzen. Gewährleistungsansprüche des Kunden bei
Mängeln der geänderten Leistung bleiben unberührt.
4.2. WWT behält sich vor, die ausgeschriebenen und
bestätigten Preise im Falle der Erhöhung
von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder im Fall
einer Änderung der für die Reise maßgeblichen Wechselkurse
in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person
auf den Reisepreis auswirkt.
4.3. Liegen zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn weniger
als vier Monate, ist eine Erhöhung nach 3.2.1
ausgeschlossen, ebenso, wenn dem Kunden das
Erhöhungsverlangen später als am 21. Tag vor vertraglichem
Reisebeginn zugeht.
4.4. Im Falle einer Erhöhung von mehr als 5 % oder einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, kann
der Kunde gebührenfrei vom Reisevertrag zurücktreten.
Soweit WWT gleichwertige Reisen anbietet, kann der Kunde
auch die Teilnahme an einer derartigen Reise verlangen,
soweit kein Mehrpreis für den Kunden entsteht.
4.5. Der Kunde hat die Rechte nach 4.4. unverzüglich nach
der Erklärung der WWT über das Preiserhöhungs- oder
Änderungsverlangen dieser gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Kunden, Ersetzung, Umbuchung
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor vertraglichem Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei WWT. Es wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann
WWT wahlweise Ersatz ihrer getroffenen Reisevorkehrungen und
Aufwendungen unter Abzug der ersparten Aufwendungen oder
anderweitiger Verwendung der Reiseleistung oder
pauschalierten Schadenersatz nach Nähe des
Rücktrittszeitpunktes zum vertraglichen Reisebeginn gemäß
nachstehender Staffelung in Prozent des Reisepreises
verlangen:
bis 30. Tag vor Reisebeginn
15 %, mind. EUR 20,-
bis 20. Tag vor Reisebeginn
20 %
bis 10. Tag vor Reisebeginn
50 %
bis 1 Tag vor Reisebeginn
80 %
bei Nichtantritt
100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens freigestellt.
5.2. Bis zum vertraglichen Reisebeginn kann der Kunde auch
verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrage eintritt, wobei der Dritte den
besonderen Reiseansprüchen genügen muss und seiner Teilnahme
keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen dürfen.
Mit Eintritt in den Vertrag haftet der Dritte neben dem Anmelder
der WWT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt entstehenden Mehrkosten.
5.3. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Reisevertrages
Änderungen bezüglich Unterbringung oder sonstiger
Reiseleistungen oder bezüglich des Reisetermins (Umbuchungen),
erhebt WWT, sofern die Umbuchung überhaupt möglich ist, bis zum
30.Tag vor Reisebeginn eine Umbuchungspauschale von EUR 25,-.
Danach werden Anträge des Kunden auf Änderungen von
Reiseleistungen nicht mehr angenommen, es sei denn, dass
hierdurch nur geringe Kosten verursacht werden. Mehrkosten gehen
in diesem Fall zu Lasten des Kunden. Im übrigen werden
Umbuchungswünsche ab dem 29. Tag vor Reisebeginn als Rücktritt
des Kunden vom alten Vertrag unter gleichzeitigem Abschluss
eines neuen Vertrages behandelt.
6. Rücktritt/ Kündigung durch WWT
WWT kann in nachstehenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den
Reisevertrag kündigen:
- Fristlos:
wenn der Kunde die Durchführung der Reise nachhaltig stört und
dieses Verhalten trotz einer Abmahnung der WWT oder deren
Erfüllungsgehilfen fortsetzt oder sich sonst in einem Maße
vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des
Reisevertrages rechtfertigt. In diesem Fall behält WWT den
Anspruch auf den Reisepreis unter Abzug der ersparten
Aufwendungen sowie evtl. Vorteile aus anderweitiger Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung
.- bis 2 Wochen vor Reisebeginn
bei Nichterreichen einer in der betreffenden Reiseausschreibung
genannten Mindestteilnehmerzahl. WWT ist verpflichtet, den
Kunden in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung in Kenntnis zu setzen
und den Rücktritt zu erklären. Dies gilt auch, wenn bereits
früher ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird. In diesem Fall sind dem Kunden bereits geleistete
Zahlungen unverzüglich zu erstatten.
7. Kündigung wegen höherer Gewalt
Beide Parteien sind berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen,
wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt würde. WWT kann in diesem Falle Ersatz ihrer
bereits erbrachten oder bis zur Beendigung noch zu erbringenden
Leistungen verlangen. Im übrigen ist WWT verpflichtet, alle
notwenigen Maßnahmen zu treffen und insbesondere den
Rücktransport des Kunden zu organisieren. Die Mehrkosten des
Rücktransporten tragen die Parteien je zur Hälfte.
8. Haftung
8.1. WWT haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Prospektbeschreibungen und Reiseausschreibungen sowie für die
ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen.
8.2. WWT haftet insoweit auch für Verschulden ihrer
Erfüllungsgehilfen.
8.3. Soweit im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine
Beförderungsleistung im Linienverkehr erbracht wird und dem
Kunden hierüber ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt wird, so handelt es sich hierbei um Fremdleistungen,
sofern in der Reisebeschreibung und Buchungsbestätigung
darauf hingewiesen wird. In diesem Fall haftet WWT nicht für die
Erbringung der Beförderungsleistung. Vielmehr regelt sich die
Haftung hierfür nach den Beförderungsbestimmungen des die
Leistung erbringenden Unternehmens, die dem Kunden auf Wunsch
zugänglich zu machen sind.
9. Haftungsbeschränkungen
9.1. Für alle Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind,
wird die vertragliche Haftung der WWT auf das Dreifache des
Reisepreises beschränkt, soweit WWT allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträgers für den Schaden
verantwortlich ist.
9.2. Bei Ersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung haftet WWT
bei Personenschäden bis 76.694,- EURO, bei Sachschäden mit dem
dreifachen des Reisepreises, mindestens jedoch bis 4.091,-
EURO.
9.3. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen entfallen, wenn WWT
den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
9.4. Darüber hinaus wird die Haftung insoweit begrenzt, als
aufgrund internationaler Vereinbarungen oder darauf beruhender
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Dies gilt ins-
besondere in Fällen, in denen WWT die Stellung eines
vertraglichen Luftfrachtführers zukommt.
10. Leistungsstörungen/ Mängelanzeige
10.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, gelten die
gesetzlichen Bestimmungen der
§§ 651 c - 651 g BGB. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass WWT
im Rahmen von Abhilfeverlangen Abhilfe durch gleichwertige
Ersatzleistung schaffen kann. Sofern die Abhilfe
unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, kann WWT diese
verweigern.
10.2. Will der Kunde Ansprüche auf Minderung des Reisepreises
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen oder will
er wegen eines erheblichen Mangels den Reisevertrag kündigen,
muss er den Mangel unverzüglich der WWT anzeigen und angemessene
Frist zur Abhilfe setzen, es sei denn, Abhilfe ist nicht möglich
oder wird von WWT verweigert oder die Kündigung ist durch ein
besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt.
11. Geltendmachung / Verjährung
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des
Reisevertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
vertraglichem Reiseende bei WWT geltend zu machen. Danach ist
er mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, dass er
ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
11.2. Die vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von 6
Monaten ab vertraglichem Reiseende. Dieser Frist wird die Zeit
zwischen der Geltendmachung des Anspruches durch den Kunden und
dessen schriftlicher Zurückweisung durch die WWT hinzugerechnet
(Hemmung).
11.3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei
Jahren.
